Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bachofer AG

Version 1.0 vom 6.November 2019

  1. Anwendungsbereich, Gliederung

1.1.    Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsschlüsse zwischen der Bachofer AG (CHE-102.566.589), St. Gallerstrasse 9a, 9402 Mörschwil (Bachofer AG) und ihren Kunden, sei dies über das Internet oder anderweitig.

Die AGB bilden integrierender Bestandteil der zwischen dem Kunden und der Bachofer AG abgeschlossenen Verträge, Allfällige individuelle schriftliche Vereinbarungen, inklusive Leistungsverzeichnisse und Pläne, gehen diesen AGB vor.

 

1.2.    Gliederung der AGB / Verhältnis zu weiteren Regelungen

Die AGB sind in allgemeine und besondere Bestimmungen sowie Schlussbestimmungen gegliedert. Die allgemeinen Bestimmungen enthalten die für sämtliche Vertragsabschlüsse mit Bachofer AG geltenden Geschäftsbedingungen. In den besonderen Bestimmungen werden für einzelne Produkte oder Dienstleistungen abweichende oder ergänzende Bestimmungen aufgestellt. Bei Abweichungen gehen die besonderen Bestimmungen den allgemeinen Bestimmungen vor. Die Schlussbestimmungen gelten für sämtliche Vertragsabschlüsse.

Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen zu Lasten von Bachofer AG bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen Bachofer AG und dem Kunden.

 

  1. Allgemeine Bestimmungen

2.1.    Bestellungen allgemein

Bestellungen erfolgen telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über den Webshop der Bachofer AG. Eine Bestellung ist für Bachofer AG nur verbindlich, wenn diese von Bachofer AG mündlich, schriftlich oder per E-Mail bestätigt worden ist. Ein Vertragsschluss kann durch Bachofer AG nach Eingang einer Bestellung ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Die Verfügbarkeit der bestellten Produkte bleibt in jedem Fall vorbehalten. Bachofer AG ist berechtigt, von einem Vertrag vollständig oder teilweise zurückzutreten, wenn sich herausstellt, dass eine bestellte Ware vollständig oder teilweise aus von Bachofer AG nicht zu vertretenden Gründen nicht geliefert werden kann. In diesem Fall werden dem Kunden allfällige bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

 

2.2.    Bestellungen über den Webshop

Um Bestellungen über den Webshop vornehmen zu können, benötigen die Kunden ein Benutzer-Konto und müssen sich vor jeder Bestellung anhand des Benutzernamens und des persönlichen Passworts identifizieren. Sofern ein Kunde noch kein Benutzer-Konto hat, wird er bei der ersten Bestellung aufgefordert, sich unter Angabe seiner Daten zu registrieren. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Korrektheit und Aktualität seiner Daten. Er hat die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und alles vorzukehren, um den Zugriff Dritter auf das Benutzer-Konto zu verhindern. Sämtliche über ein Benutzer-Konto getätigten Bestellungen werden dem jeweiligen Inhaber des Benutzer-Kontos zugerechnet und sind für ihn verbindlich.

Die Darstellung der Waren auf den Webseiten ist kein rechtlich verbindlicher Antrag, sondern eine Aufforderung zur Offertstellung. Das Hinzufügen eines Produkts in den „Warenkorb“ des Kunden gilt noch nicht als verbindliche Bestellung. Eine verbindliche Bestellung für die im Warenkorb enthaltenen Waren geben die Kunden erst mit dem Anklicken des „Kaufen“-Buttons auf der Bestellseite ab. Ab diesem Moment treten die AGBs in Kraft.

 

2.3.    Preise, Liefer- und Zahlungskonditionen

Alle Preise auf den Webseiten sind in CHF (Schweizer Franken) ausgewiesen und inklusive der jeweils massgeblichen gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7.7%).

Alle Preise verstehen sich exklusive Versandkosten. Werden Produkte auf dem Postweg zugestellt, fallen zusätzlich Versandkosten an. Diese hängen von der Bestellmenge und der Art der Produkte ab. Die für die Gesamtbestellung anfallenden Kosten sind bei der Bestellung ersichtlich. Bachofer AG liefert ausschliesslich an Adressen in der Schweiz oder in Liechtenstein. Die Lieferung erfolgt durch Bachofer AG oder einen von Bachofer AG bestimmten Spediteur.

Die Bezahlung erfolgt mit den auf den Webseiten angebotenen Zahlungsinstrumenten (Kreditkarte, Postcard, Vorauskasse, Zahlung auf Rechnung etc.). Im Fall einer Zahlung auf Rechnung ist Bachofer AG berechtigt, die Bonität des Kunden zu prüfen und die zu einer Bonitätsprüfung benötigten Personendaten an Dritte zu übermitteln.

Preis- und Produktangaben, Fotos und andere Angaben auf der Homepage erfolgen ohne Gewähr. Irrtümer und technische Fehler sind in jedem Fall vorbehalten. Abweichungen und nachträgliche Änderungen sind möglich und begründen keine Ansprüche des Kunden. Stammen Informationen von Dritten, wie z.B. von Herstellern, liegt die Verantwortung für die Inhalte bei diesen Dritten.

 

2.4.    Lieferoptionen

Bachofer AG ist zu Teillieferungen berechtigt. Nachlieferungen erfolgen sofort nach Eintreffen der Ware. Sollte Bachofer AG Versand- oder Abholfristen nennen, handelt es sich dabei um unverbindliche Richtwerte.

Entscheidet sich der Kunde für den Versand der Ware, wird er per E-Mail anhand einer Auftragsbestätigung benachrichtigt, wenn die Ware dem Spediteur zum Versand übergeben worden ist. Die Auswahl des Spediteurs bleibt Bachofer AG vorbehalten. Die Ware wird von Bachofer AG gegen Transportschäden versichert, soweit der Warenwert die maximale Haftungslimite des Spediteurs übersteigt. Zwecks Wahrung der Ansprüche gegenüber dem Spediteur und/oder der Versicherung hat der Kunde die Ware bei Annahme der Sendung auf Unversehrtheit und Vollständigkeit zu prüfen. Bei äusserlich erkennbaren Transportschäden oder Mengendifferenzen muss der Kunde beim Spediteur einen genauen und detaillierten Vorbehalt anbringen bei der Übergabe der Ware. Äusserlich nicht erkennbare Transportschäden oder Mengendifferenzen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Arbeitstagen Bachofer AG anzuzeigen. Durch vorbehaltslose Annahme (im Falle äusserlich erkennbarer Transportschäden oder Mengendifferenzen) oder nach Ablauf der dreitägigen Frist (im Falle äusserlich nicht erkennbarer Transportschäden oder Mengendifferenzen) verwirkt der Anspruch gegenüber dem Spediteur und/oder der Versicherung. Der Kunde ist zur Annahme der Sendung verpflichtet.

Entscheidet sich der Kunde für die Abholung der Ware bei Bachofer AG, wird er benachrichtigt, wenn die Bestellung zur Abholung bereit steht. Zur Abholung muss der Kunde die Abholungsbenachrichtigung und einen von einer Behörde ausgestellten Ausweis mit Foto (Identitätskarte, Führerausweis, Pass, Abholschein etc.) vorlegen. Der Kunde ist verpflichtet, die Bestellung innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Abholungsbenachrichtigung entgegenzunehmen.

Nimmt der Kunde eine Sendung nicht an oder holt er diese nicht rechtzeitig nach Erhalt der Abholungsbenachrichtigung ab, ist Bachofer AG berechtigt, ohne Ansetzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden wahlweise den Ersatz des aus dem Dahinfallen des Vertrags entstandenen Schadens zu fordern oder sich so stellen zu lassen, wie wenn der Vertrag korrekt erfüllt worden wäre.

 

2.5.    Übergang von Nutzen und Gefahr / Rückgaberecht

Nutzen und Gefahr an den bestellten Produkten gehen mit dem Vertragsschluss auf den Kunden über.

Eine Rückgabe oder ein Umtausch erworbener Produkte durch den Kunden ist vorbehältlich abweichender besonderer Vereinbarungen ausgeschlossen.

 

2.6.    Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Produkte im ausschliesslichen Eigentum der Bachofer AG, auch im Falle von Verarbeitung oder Verbindung. Die Bachofer AG behält sich vor, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

 

2.7.    Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat alles zu unternehmen, um Bachofer AG die Erfüllung des zwischen Bachofer AG und dem Kunden abgeschlossenen Vertrags zu ermöglichen. Insbesondere hat der Kunde Bachofer AG alle für die korrekte Vertragserfüllung erforderlichen Informationen rechtzeitig bekannt zu geben.

Soweit Bachofer AG Arbeiten beim Kunden bzw. auf vom Kunden zugewiesenen Flächen vorzunehmen hat, hat der Kunde namentlich Folgendes sicherzustellen:

  • Das Terrain ist für die auszuführenden Arbeiten geeignet. Der Kunde hat die erforderlichen Bodenabklärungen auf eigene Kosten vorzunehmen und Bachofer AG alle relevanten Bodenangaben, insbesondere zu den Eigenschaften und zur Tragfähigkeit, zu liefern. Für das Einrammen von Holzpfosten muss das Terrain schlagbarer Erdboden sein. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, führt dies zu Mehrkosten, welche zu Lasten des Kunden gehen und in Regie durchgeführt werden.
  • Der Zaunverlauf (Anfang, Ende, Grenzpunkte usw.) ist vom Kunden klar zu bezeichnen.
  • Sämtliche unterirdisch verlegten Leitungen, Kabel und Bauten oder Bauteile sind zu markieren oder es ist ein präziser Plan abzugeben, aus welchem sich alle Leitungen, Kabel, Bauten und Bauteile ersichtlich sind.
  • Bei Schiebetoren mit Elektroantrieb sind die Fundamente nach den Werkszeichnungen der Bachofer AG zu erstellen. Es ist sicherzustellen, dass der Baugrund eine Bodenpressung von 200/KN/m2 zulässt und dieser frostfrei angelegt wird. Maurer- und Spritzarbeiten sowie Elektroinstallationen haben seitens des Kunden zu erfolgen. Für Elektroinstallationen muss ein Leerrohr über einem Kabelschacht neben dem Tor verlaufen.
  • Sämtliche elektrischen Zuleitungen und Anschlüsse der Antriebe, Steuerungen, Lichtschranken, Schlüssel- und Impulsschalter usw. sind vom Kunden durch einen Fachmann erstellen zu lassen. Die Bachofer AG kann ansonsten diese Tätigkeiten übernehmen, sofern dass der Kund wünscht.
  • Der Kunde überprüft die für die Arbeiten benötigten Materialien auf Qualität bezüglich der vorgesehenen Verwendung und er protokolliert deren Zustand und Menge.
  • Der Kunde stellt Bachofer AG sämtliche weiteren für die Ausführung der Arbeiten nötigen Unterlagen zur Verfügung.
  • Der Kunde hat die örtlichen Bauvorschriften bezüglich der zulässigen Zaunhöhen und Grenzabstände abzuklären und sicherzustellen, dass das gewünschte Projekt die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
  • Der Kunde hat sicherzustellen, dass Bachofer AG die Arbeiten ungehindert durchführen kann, und insbesondere alle Zugänge durchgehend benutzbar sind und die benötigten Arbeitsflächen zur Verfügung stehen. Für die ungehinderte Vornahme von Zaunarbeiten wird ein freier Arbeitsraum von ca. 2 Metern entlang oder jeweils einem Meter links und rechts der Zaunlinie vorausgesetzt. Die Zaunstrasse muss frei von Hindernissen sein.
  • Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Baustelle ausserhalb der Arbeitszeiten hinreichend gegen Umwelteinflüsse und Eingriffe Dritter (Vandalismus etc.) geschützt ist.
  • Der Kunde hat eine hinreichende Versicherung (Bauherrenhaftpflicht) abzuschliessen.

Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten haftet der Kunde vollumfänglich für sämtliche dadurch entstandenen Schäden (inkl. Schäden, die bei Dritten entstehen), Verzögerungen und jeglichen Mehraufwand der für die Bachofer AG anfällt.

z.B. – Kran oder Stapler für Materialablad nicht organisiert durch Auftraggeber,

– Bauseitige Vorarbeiten nicht ausgeführt, z.B. Fundamente für Schiebetore,

erstellt oder nicht richtig ausgeführt gemäss Angaben der Bachofer AG, usw.),

– nicht Aushändigung oder verzögerte Aushändigung von Bauteilen z.B. Schliesszylindern,

– nicht ausgeführt oder nicht vereinbarte Belagsarbeiten, usw.,

– nicht Aufbieten des Elektrikers für die Erschliessung elektrischer Einheiten (z.B. Kartenleser, Gegensprechanlage, usw.)

 

werden allesamt dem Auftraggeber in Rechnung (Regie Ansätze Bachofer AG) gestellt, unabhängig ob eine Abbedingung Seitens Auftraggeber stattfindet.

 

2.8.    Gewährleistung

Der Kunde hat die ihm zugestellten Waren umgehend nach Erhalt zu prüfen. Beschädigungen oder Abweichungen von der Bestellung sind innerhalb von fünf Werktagen schriftlich gegenüber Bachofer AG zu rügen. Andernfalls gelten die erworbenen Produkte als genehmigt.

Soweit Bachofer AG Arbeiten aufgrund eines Werkvertrags erbringt, hat der Kunde die Arbeitsergebnisse umgehend nach Ablieferung zu prüfen. Mängel sind innerhalb von fünf Wochen schriftlich gegenüber Bachofer AG zu rügen. Andernfalls gelten die abgelieferten Arbeitsergebnisse als genehmigt.

Für rechtzeitig gerügte Mängel leistet Bachofer AG dem Kunden Gewähr während einer Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Ablieferung/Abnahme. Der Gewährleistungsanspruch des Kunden wird nach Wahl von Bachofer AG durch Nachbesserung (Reparatur), Ersatzlieferung, Herabsetzung des Preises (Minderung) oder durch Rückgängigmachen des Vertrages (Wandlung) erfüllt. Nachbesserungen werden ausschliesslich durch Bachofer AG oder einen von Bachofer AG beauftragten Dritten ausgeführt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritte mit der Reparatur zu beauftragen. Für entsprechende Kosten besteht kein Anspruch auf Erstattung.

Der Gewährleistungsanspruch des Kunden erlischt bei technischen Eingriffen und bei Mängeln, welche auf unsachgemässe Behandlung, zweckwidrige Nutzung, übermässige Beanspruchung, äussere Einwirkungen (Feuchtigkeitsschäden, Schläge, etc.) oder Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisungen des Herstellers oder der Anweisungen von Bachofer AG zurückzuführen sind.

Für die Korrektheit der Informationen auf der Webseite übernimmt Bachofer AG keine Gewährleistung. Den Benutzern der Webseite ist überdies bekannt, dass diese aufgrund technischer Störungen oder Unterbrüchen der Kommunikationsverbindungen vorübergehend nicht verfügbar sein kann. Bachofer AG übernimmt keinerlei Gewährleistung für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der auf diesen veröffentlichten Angeboten.

 

2.9.    Haftungsbeschränkung

Bachofer AG haftet in jedem Fall nur für direkte Schäden, die durch eine vorsätzliche oder grobfahrlässige eigene Handlung von Bachofer AG entstehen. Eine Haftung von Bachofer AG für direkte Schäden bei leichtem Verschulden, unabhängig aus welchem Rechtsgrund, ist unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung von Bachofer AG für indirekte Schäden oder für Folgeschäden, unabhängig aus welchem Rechtsgrund, ist vollumfänglich und ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung für Hilfspersonen, die nicht in Verbindung mit der Bachofer AG stehen, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

 

2.10.    Beizug von Hilfspersonen

Bachofer AG ist berechtigt, für die Erbringung ihrer Leistungen Hilfspersonen beizuziehen. Als Hilfspersonen kann Bachofer AG Partner aus dem In- und Ausland einsetzen. Bachofer AG ist frei in der Wahl der Hilfspersonen und kann diese nach Belieben jederzeit austauschen.

 

2.11.    Verwendung von Personendaten und Datenschutz

Durch einen Vertragsabschluss mit Bachofer AG willigen die Kunden ein, dass Bachofer AG und die von Bachofer AG beigezogenen Hilfspersonen die erhaltenen Personendaten für die Begründung (z.B. zwecks Adressverifizierung und Bonitätsprüfung) und Verwaltung des Vertragsverhältnisses sowie zur Durchführung und Abwicklung der Geschäfte bearbeiten können. So verwendet das System von Bachofer AG bei einem Vertragsabschluss den Namen, die Post- und E-Mail-Adresse, um die Kunden zu informieren und um den Produktanbietern den Kontakt für die Vertragserfüllung zu ermöglichen.

Die Kundendaten werden nach den Grundsätzen des schweizerischen Datenschutzrechts bearbeitet. Kreditkartendaten der Kunden werden im Bestellprozess mit bewährten technischen Möglichkeiten (SSL) verschlüsselt.

Im Falle eines Rechtsstreits behält sich Bachofer AG vor, elektronische Daten, die im Rahmen des Vertragsabschlusses übermittelt wurden, zu verwenden.

 

2.12.  Geistiges Eigentum

Drucksachen und digitale Unterlagen (inkl. Webseite) inklusive sämtliche auf diesen wiedergegebene Inhalte und Anwendungen sind geistiges Eigentum von Bachofer AG  und urheberrechtlich geschützt. Die Bachofer AG hat, sofern nicht anders angegeben, das ausschliessliche Eigentumsrecht an allen diesbezüglichen Rechten, Titeln und Nutzungsansprüchen.

 

2.13.  Referenzen

Bachofer AG ist berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Kunden in der Werbung bekannt zu geben und Fotos vom Werk zu erstellen und zu publizieren. Nähere Angaben zu den für den Kunden erbrachten Leistungen erfordern die schriftliche Zustimmung durch den Kunden.

 

  1. Besondere Bestimmungen

Die besonderen Bestimmungen ergänzen für Arbeiten auf dem Boden des Kunden die Allgemeinen Bestimmungen oder enthalten von diesen abweichende Regeln. Die Besonderen Bestimmungen gehen den Allgemeinen Bestimmungen vor. Die Zugehörigkeit eines Produkts zu einer Kategorie ergibt sich aus der jeweiligen Definition in diesen AGB.

Vergütung bei Arbeiten auf dem Boden des Kunden

Pauschalvergütung

Wird eine Pauschalvergütung vereinbart, deckt diese sämtliche Aufwendungen von der Bachofer AG ab. Die Vergütung wird gemäss dem vereinbarten Zahlungsplan in Rechnung gestellt. Änderungen der definierten Bedingungen oder unrichtige, unvollständige Mitwirkung/Angaben des Kunden können zu Mehraufwendungen von Bachofer AG führen.

Die Fundamentpreise verstehen sich mangels abweichender Erwähnung im vorgängigen Beschrieb für den Aushub in normal grabbarem Boden, Beton einfüllen, ohne allenfalls notwendige Spitzarbeiten oder Zurückschneiden von Sträuchern zur Freilegung des Zaunbereichs. Auflad, Abfuhr und Entsorgung von überschüssigem Aushubmaterial wird nach Aufwand verrechnet. Die Zaunlänge wird bei Türen durchgemessen; die Preise für Türen werden als Zuschläge verrechnet.

Bachofer AG wird den Kunden frühzeitig und in geeigneter Form auf Mehraufwendungen aufmerksam machen. Wenn nicht anders vereinbart, werden diese nach Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.

Berechnung nach Aufwand

Sofern im Einzelfall so vereinbart, werden die Arbeiten nach Aufwand / Regie abgerechnet.

Die geltenden Ansätze (inkl. allfälliger Überzeitzuschläge) sind bei der Bachofer AG  nachzufragen.

Ohne gegenteilige Vereinbarung im Einzelfall gilt Reisezeit als Arbeitszeit. Bachofer AG ist berechtigt, die Kosten und Auslagen im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung (z.B. Fahrspesen) zusätzlich in Rechnung zu stellen.

Nach Aufwand berechnete Leistungen werden periodisch mit den üblichen Belegen in Rechnung gestellt.

Abnahme

Bei Werken auf dem Boden des Kunden erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten eine Abnahme. Die Abnahme wird vom Kunden und Bachofer AG gemeinsam durchgeführt. Wird keine Prüfung verlangt oder unterlässt der Kunde die Mitwirkung, gilt die Abnahme dennoch als erfolgt. Mit der Abnahme beginnen die Fristen für die Geltendmachung der Mängelrechte zu laufen.

 

  1. Schlussbestimmungen

4.1.    Gerichtstand und anwendbares Recht

Der Sitz von Bachofer AG in Mörschwil (Schweiz) gilt als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, Ansprüche oder Meinungsverschiedenheiten aus

oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, einschliesslich dessen Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung. Vorbehalten sind abweichende zwingende gesetzliche Gerichtsstände.

Verträge, die auf der Grundlage dieser AGB geschlossen werden, unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht und der SIA Normen. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

 

4.2.    Abtretungs- und Verrechnungsverbot

Die Abtretung von Rechten aus den mit Bachofer AG geschlossenen Verträgen ist ohne schriftliche Zustimmung von Bachofer AG ausgeschlossen.

Die Tilgung von Forderungen durch den Kunden auf dem Weg der Verrechnung ist ausgeschlossen.

 

4.3.    Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam bzw. nichtig sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame bzw. nichtige Bestimmung ist durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am besten entspricht. Gleiches gilt entsprechend für eine Regelungslücke.

 

4.4.    Schriftformvorbehalt

Sofern die Parteien Schriftform vereinbart haben, ist diese auch durch E-Mail erfüllt.

 

4.5.    Änderung der AGB und des Leistungsangebots

Bachofer AG ist jederzeit berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ergänzen oder zu verändern. Bachofer AG ist darüber hinaus jederzeit berechtigt, das Leistungsangebot zu verändern und einzelne oder alle Produkte nicht mehr oder zu anderen Konditionen anzubieten.